Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Bei der Verbrennung pflanzlicher Abfälle sind einige Dinge zu beachten, die recht kompakt in einer Broschüre des Landratsamtes Rottal-Inn zusammengestellt sind.
Broschüre: Information über die Zulässigkeit die Verbrennung pflanzlicher Abfälle - Landkreis Rottal-Inn

In jedem Fall ist die Verbrennung im Bereich Pfarrkirchen beim
Rathaus II - Bürgerbüro Tel.: 08561-306 5320
anzumelden.